Behandlungskosten
Kostenübernahme
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz von Ihnen selbst getragen. Die heilpraktische Psychotherapie ist im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorhanden. Es gibt einige private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfen die eine Heilpraktikertätigkeit auf Antrag erstatten. Dann gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Behandlungskosten
Informationsgespräch:
Dauer: ca. 30 Minuten, kostenlos